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Über uns

Die Schuhmacher als lederverarbeitendes Handwerk waren noch im Spätmittelalter auch für die Lederherstellung zuständig.

Im 15 Jh. setzte ein Differenzierungsprozeß ein, der darin endete, dass sich im Spätmittelalter die Schuhmacher organisatorisch von den Gerbern trennten und es sich die Zunft der Schuhmacher und der Gerber bildeten. In größeren Städten wie Breslau, Leipzig und Nürnberg lösten sich auch die Schuhflicker, Holzschuhmacher und Pantoffelmacher von den Schuhmachern; die Leistenschneider die den Schuhmachern zuarbeiteten waren jedoch unzünftig.

An dem klassischen Prozeß der Schuhfertigung änderte sich in technologischer Sicht bis ins 18 Jh. nichts. Einschneidende Veränderung kamen erst in den 1830er Jahren aus Amerika. Und 1875 hatte jeder sechste Schuster in Leipzig eine Nähmaschine (wiederum aus Amerika kommend). Mit der Nähmaschine konnten vor allem Schäfte gesteppt werden, und auf diesem Hintergrund entwickelten sich Schaftfabriken, die dem Schuhmacher das Halbfabrikat lieferten, so dass sich sein Arbeitsbereich reduzierte. Schleif- und Ausputzmaschinen fanden um 1900 Verbreitung und die Klebepresse fand nach dem 1. Weltkrieg Eingang in die Schuhmacherwerkstatt.

Zunehmend trat die Produktionsfunktion in den Hintergrund, und zumindest im städtischen Bereich kann um 1890 der Verdrängungsprozeß, der 1870 verstärkt einsetzte als abgeschlossen gelten: der städtische Schuhmacher war meist nur noch ein Flickschuster, der zudem in die Abhängigkeit der Lederhändler geraten war.

1925 bestritt das Schuhmacherhandwerk nur noch einen Anteil von 3% an der Schuhproduktion (1875: 90 %). Erst in den 1920er wurde der Kleinmeister im Reparaturbereich durch die Anwendung des Ago - Klebeverfahren, durch Verbesserung an den von Hand getriebenen Maschinen und durch die Anwendung des elektrischen Kleinmotors wieder konkurrenzfähig. Dennoch war aus dem Schuhmacher ein Schuhflicker geworden, und das Orthopädieschuhmacherhandwerk entwickelte sich 1930 zu einem Handwerk mit eigenem Berufsbild.

Andreas Grießinger
Text entnommen aus: Lexikon des alten Handwerks, Verlag C.H.Beck

Der technische Fortschritt, der u. a. auch die Herstellung von Schuhen industriell beeinflusst hat, ist natürlich nicht ohne Wirkung auf das Handwerk im Allgemeinen und das Schuhmacherhandwerk im Besonderen geblieben. Gerade auf dem Gebiet der individuellen Umarbeitung und Instandsetzung von industriell hergestellten Schuhen hat sich eine Technik entwickelt, die zu einer völlig neuartigen Arbeitsweise führte. Trotzdem ist der „Schuh nach Maß“ immer noch die Spitzenleistung meisterlicher Handwerksarbeit. So lassen sich die Aufgaben des Schuhmachers/der Schuhmacherin von heute in folgende Gebiete einteilen:

  1. Anfertigung von Maßschuhen, auch in Unter- und Übergrößen, Instandsetzung und Erneuerung von Schuhen aller Art und Lederwaren, individuelle Umarbeitung von Schuhen aus der Serienfertigung,
  2. Einarbeiten von Fußstützen und -bettungen in Schuhen aller Art zur Verbesserung des Geh- und Stehvermögens sowie fußgerechte Zurichtungen an Konfektionsschuhen:

    Anfertigung von losen Fußbettungen, Außen- oder Innenranderhöhungen an Sohle und Absatz, Ausgleich einer Beinlängendifferenz, Absatzerhöhung, Kappenausnehmung und Polsterung bei Fersensporn, Fersenteilausnehmung und Polsterung bei Fersensporn, Pufferabsatz, Absatzänderung.
  3. Auf- und Umfärben von Schuhen und Lederwaren.

Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei der Anfertigung von Maßschuhen aller Art, der Reparaturarbeit, dem Einarbeiten von Fußstützen und -bettungen. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten bietet der Schuhmacher Leistungen im Handelsbereich, in der Schuh- und Fußpflege sowie einen Fuß- und Schuhservice an.

War das Schuhmacherhandwerk in den 60er und Anfang der 70er Jahre als Ausbildungsberuf im Verhältnis zu anderen Berufen weniger attraktiv, so hat sich dies in den letzten Jahren wesentlich gewandelt.

Die bisherige Ausbildung für „Schuhmacher/-innen“ wurde zum 1. August 2018 modernisiert und mit der neuen Berufsbezeichnung „Maßschuhmacher/-in“ versehen. Hierdurch wird der Unterschied zur industriellen Serienfertigung und die individuelle und handwerkliche Fertigung hervorgehoben.

Ausbildungsvergütung ab 1.1.21 pro Monat in Schleswig-Holstein

  • 1. Ausbildungsjahr 580,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr 680,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr 800,00 €

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Maßschuhmacher/-in“ finden Sie auf handwerk.de.

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